Christoph Dompke:

Unterhaltungsmusik und NS-Verfolgung

396 S., ISBN 978-3-932696-80-0, Neumünster 2011,
39,80 Euro  (=Musik im "Dritten Reich" und im Exil, 15)

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Unterhaltungsmusik wurde von der deutschen Musikwissenschaft lange Zeit vernachlässigt. Man widmete sich fast ausschließlich der musikalischen Hochkultur und weniger der populären Musik, die Unterhaltung und Kommerz bedient. Dieser Umstand spiegelt sich auch in der musikwissenschaftlichen Exilforschung. Hier setzt Christoph Dompke mit seiner Arbeit an. Indem er die Subgattungen Operette, Kabarett, Chanson, Schlager und Tanzmusik einbezieht und zudem verschiedene Verfolgungsarten wie Vertreibung ins Ausland, Ghettoisierung im Jüdischen Kulturbund und KZ-Haft berücksichtigt, gewinnt er einen Überblick über das gesamte Themenspektrum, wie er bisher nirgends geboten wird.
Außerdem werden einzelne Lebenswege von Protagonisten der Unterhaltungskultur in Österreich und Deutschland auf der Grundlage von Archivrecherchen nachgezeichnet. Es gibt Biographien des Scheiterns, Biographien des Verschwindens, und Musiker, deren Leben und Tätigkeiten im Exil vorerst unaufgeklärt bleiben. Und es gibt Musiker, die sich trotz schwieriger Lebensumstände und Arbeitsbedingungen behaupten konnten und innerhalb bestimmter Grenzen Erfolg hatten.
Bekanntlich wurde der seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland bestehende Homosexuellenparagraph 175 von den Nazis verschärft angewandt. Einer der wenigen bekannten Fälle von Verfolgung schwuler Musiker war Robert T. Odemann (1904-1985). Haft, Befreiung und versuchte Rehabilitierung werden nach Aktenlage ausführlich dokumentiert. Ein besonderes Kapitel ist auch die Wiedergutmachungspraxis der BRD seit 1949. Am Beispiel der Personalakten von Blandine Ebinger (1899-1993), Chansonsängerin und Schauspielerin, 1937 Exil in den USA, 1948 Rückkehr nach Berlin, erst Ost, ab Ende 1950 West, wird ein Einzelfall bis in alle Details dokumentiert.
Die Akkulturation im Exilland hing stark vom internationalen Bekanntheitsgrad und Erfolg der Musiker vor 1933 ab. Dem Operettenkomponisten Oscar Straus ging es im Exil in Amerika verhältnismäßig gut, denn viele seiner Operetten waren dort schon Erfolge gewesen und er selbst war dort aus diesem Grund ein beliebter Gastdirigent. Der Ungar Paul Abraham hingegen hatte seine großen Erfolge in Deutschland und Österreich erst Anfang der 1930er Jahre gefeiert und war in Amerika ein Unbekannter.
Ein zusätzlich wirksamer Faktor beim Aufbau eines neuen beruflichen und privaten Lebens im Exilland war das Alter der Exilanten. Der Operettenkomponist Oscar Straus (1870-1954) war auf Grund des frühen Beginns seiner Laufbahn auch im Exil ein bekannter und gespielter Komponist. Paul Abraham (1892-1960) hingegen verblieb in den drei Jahren nach seinem Erfolg mit "Viktoria und ihr Husar" kaum Zeit, den Grundstock für eine internationale Karriere zu legen. Für die nach Abraham nächst jüngere Generation der um 1900 Geborenen scheint wiederum ein Neuanfang einfacher gewesen zu sein. Dem Komponisten und Schriftsteller Hugo Wiener (1904-1993) beispielsweise gelang es, in Südamerika beruflich Fuß zu fassen, ebenso konnte der Musiker und Komponist Shabtai Petrushka (1903-1997) sich in Palästina eine erfolgreiche Karriere aufbauen. Ein ungewöhnliches Beispiel einer gelungenen Akkulturation bietet der Lebenslauf der Chansonette Greta Keller (1903-1977), die aus Protest gegen das Nazi-Regime in die USA auswanderte und sich dort künstlerisch entfalten konnte. Sie machte die "Fremdheit", ihre österreichische Herkunft, zu ihrem Markenzeichen mit Chansons überwiegend deutscher und österreichischer Komponisten.



Link zur Schriftenreihe ===> "Musik im 'Dritten Reich' und im Exil"

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